Die Namensänderung nach der Hochzeit kann sehr aufwändig sein. Da ist es wichtig, dass man sich bereits im Vorfeld gründlich informiert. Wir haben für euch die perfekte Checkliste für die Namensänderung nach der Heirat, damit ihr keines der zuständigen Ämter und Behörden vergesst.
Hier eine kleine Übersicht:
- Die Namenskombinationen
- Wie ist das eigentlich mit den Kindern?
- Das Organisatorische mit dem Papierkram
- Checkliste zur Namensänderung nach der Hochzeit
- Namensänderung nach Hochzeit Kosten
Sehr praktisch: Der Rundum-Sorglos-Service von namens-änderung.de. Damit könnt ihr eure Namensänderung unkompliziert und bequem von zuhause erledigen und spart euch den nervigen Papierkram – dazu weiter unten mehr…
Namenskombinationen – Frau Müller wird Frau Schmitt, oder etwa nicht?
Über den zukünftigen Nachnamen denkt man im Prinzip schon lange vor der Trauung nach. So manche Braut hat sich wahrscheinlich neben ihrer Traumhochzeit bereits ausgemalt, wie der Name des Verlobten ihr stehen würde. Den Nachnamen des Partners als gemeinsamen Familiennamen zu wählen, scheint am nächstliegendsten. Ganz einfach ist die Entscheidung manchmal dann doch nicht. Schließlich ist der Name, den ihr so lange geführt habt, ein Teil eurer Identität. Das möchte man meistens nicht so leicht ablegen.
Zu früheren Zeiten war es typisch, dass die Frau den Namen des Mannes angenommen hat. Ein Glück, dass Frauen nicht mehr verpflichtet sind, diesen anzunehmen. So bleibt mehr Spielraum für Alternativen und Kompromisse. Und wer weiß, vielleicht möchte ER am Ende sogar ihren Mädchennamen annehmen…
Und das sind die Möglichkeiten zur Änderung des Nachnamens:
- Beide behalten ihren ursprünglichen Namen: Frau Müller und Herr Schmitt
- Sie nimmt seinen Namen an: Aus Frau Müller wird Frau Schmitt
- Er nimmt ihren Namen an: Aus Herr Schmitt wird Herr Müller
- Sie nimmt einen Doppelnamen an, er behält seinen alten: Frau Müller wird zu Frau Müller-Schmitt oder Frau Schmitt-Müller. Er bleibt Herr Schmitt
- Er nimmt einen Doppelnamen an, sie behält ihren alten: Herr Müller wird zu Herrn Müller-Schmitt oder Herrn Schmitt-Müller. Sie bleibt Frau Müller
Wie der Entschluss auch ausfallen mag: Wichtig ist vor allem, dass beide Ehepartner mit ihren künftigen Namen zufrieden sind. Wer sich noch nicht sicher ist, dem schlagen wir die altbewährte Methode „aufschreiben und täglich angucken“ vor. Macht euch ruhig Gedanken darüber. Auch eine Pro- und Kontra-Liste kann für manche zukünftigen Ehepaare hilfreich sein. Schließlich entscheidet ihr nicht nur, wer von euch welchen Namen annimmt. Ihr wählt nun auch, wie eure Kinder später zum Nachnamen heißen werden.
Wie ist das eigentlich mit den Kindern?
Ja, für den ungeborenen Nachwuchs des Brautpaares ist die Abänderung des Nachnamens ebenfalls relevant.
Habt ihr mit eurem Ehegatten die Variante des gemeinsamen Ehenamens gewählt? So gibt die Person, die ihren Ursprungsnamen behält, diesen an die Kinder weiter.
Falls beide Ehepartner ihren Namen behalten, bestimmt ihr, ob sie den Namen des Vaters oder der Mutter annehmen. Hierbei muss ein Familiennamen für ALLE gemeinsamen Kinder festgelegt und als Frist spätestens einen Monat nach der Geburt eingetragen werden.
Seid ihr bereits Eltern, könnt ihr auch für eure Kinder eine Namensänderung nach der Eheschließung beantragen. Hierfür benötigt ihr zusätzlich die Geburtsurkunde des Kindes.
Ist euer Kind unter fünf Jahre alt, erhält es automatisch euren ausgewählten Ehenamen als neuen Geburtsnamen. Wenn euer Kind älter ist, ändert sich der Nachname nur, wenn ihr eine ausdrückliche Anschlusserklärung darüber abgibt.
Je nach Alter des Kindes ist hierfür von ihm eine Zustimmung notwendig. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr kann euer Kind in diesem Fall durch eine eigene Erklärung seinen Nachnamen ändern.
Je nach Situation kann das Ganze ziemlich kompliziert sein. Daher lohnt es sich, bei Fragen rund um das Namensrecht und das bürgerliche Gesetzbuch lieber nochmal nachzufragen.
Tipp: Informiert euch am besten frühzeitig bei dem zuständigen Amt, welche Regelungen für eure Situation zutreffen. Sind die Kinder beispielsweise nicht eure leiblichen, benötigt ihr weitere Unterlagen.
Das Organisatorische mit dem Papierkram – der unromantische Teil der Hochzeit
Wenn ihr heiratet, kommt ganz schön viel Papierkram auf euch zu. Die Vernachlässigung dieser ungeliebten Aufgabe kann allerdings zu einigen lästigen Problemen führen.
Daher empfiehlt es sich, alle Amtsgänge gut zu planen und rechtzeitig anzugehen. Eine ausführliche Checkliste ist da sehr hilfreich, um die bürokratische Arbeit zu erleichtern. Am besten notiert ihr euch zusätzlich, welche Nachweise ihr jeweils abgeben müsst. Alles aufgeschrieben, vergisst ihr keinen der Behördengänge und vermeidet eine nachträgliche Einreichung von Dokumenten.
Am besten geht ihr sie gleich nachdem ihr geheiratet habt an. Wollt ihr nach der Trauung direkt in die Flitterwochen, ist es wichtig, dass ihr die Benachrichtigungen direkt nach der Hochzeitsreise erledigt.
Zur Namensänderung Checkliste …
Antrag auf Namensänderung
Hier ist die Heiratsurkunde essentiell. Darum ist es sinnvoll, von ihrem Original mindestens zwei beglaubigte Kopien anfertigen zu lassen. Allerdings verlangen nicht alle Ämter und Behörden eine beglaubigte Version.
Nimmt am besten das Original immer mit und lasst es vor Ort kopieren. Wer Dokumente über dem Postweg verschicken möchte, sollte sich vorher telefonisch darüber informieren, ob die amtlich bestätigte Abschrift notwendig ist.
Bei einigen Anträgen ist es notwendig, dass ihr vor Ort dabei seid. In den anderen Fällen kann auch jemand anderes diese für euch übernehmen. Dafür benötigt die Person in der Regel eine Vollmacht von euch.
Hochzeit Namensänderung Checkliste
Nun aber zu der Checkliste für die Namensänderung nach der Hochzeit. Hier sind alle wichtigen Anlaufstellen aufgelistet, bei denen ihr den neuen Nachnamen bekanntgeben müsst.
Checkliste Punkt 1: Das Einwohnermeldeamt
Als frischgebackene Eheleute ist das Einwohnermeldeamt eure erste Anlaufstelle. Mit der Heiratsurkunde werden dort der Personalausweis, der Reisepass und die Lohnsteuerkarte auf den neuen Namen geändert. Ihr solltet hier frühestmöglich die Überarbeitung beantragen.
Bei dem Personalausweis ist es wichtig, dass ihr den Antrag persönlich stellt. Dies sollte unverzüglich nach der Eheschließung geschehen. Die Bearbeitungsdauer des neuen Ausweises beträgt in der Regel drei bis sechs Wochen. In einigen Fällen könnt ihr ihn auch früher beantragen und erhaltet ihn dann bei der standesamtlichen Hochzeit.
Um nach der Eheschließung auf dem Personalausweis euren Nachnamen ändern zu lassen, benötigt ihr folgende Unterlagen:
- die Eheurkunde
- ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder eine Bescheinigung über den Namenswechsel vom zuständigen Standesamt
- euer alter Ausweis
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (in manchen Ämtern zwei)
Checkliste Punkt 2: Die Bank
Als nächstes solltet ihr euch an eure Bank wenden. Hier gilt es auch, eine aktualisierte EC-Karte, sowie eine geänderte Kreditkarten zu beantragen. Bis diese den Empfänger erreichen, bleiben die alten Karten noch gültig.
Seid ihr bei mehreren Banken, kann je nach Anzahl eine detaillierte Auflistung auf der Checkliste helfen. So vergisst ihr keine.
Checkliste Punkt 3: Der Arbeitgeber
Es ist wichtig, euren Arbeitgeber über euren neuen Familienstand zu informieren. Bei ihm ist ebenfalls eine Kopie der Heiratsurkunde abzugeben. Dies ist wichtig für die eigene Personalakte und zukünftig verfasste Dokumente. Eine nette E-Mail mit der Kundgebung eurer Heirat und dem damit verbundenen neuen Namen ist auch für eure Kollegen sinnvoll.
Checkliste Punkt 4: Die Versicherungen
Zunächst solltet ihr die Krankenversicherung über den geänderten Nachnamen unterrichten, sodass ihr eine neue Versichertenkarte bekommt. Auch hier gilt: Die Gültigkeit der alten Karte erlischt nach Erhalt der neuen. Auch alle anderen Versicherungen, wie beispielsweise die Haftpflicht oder die Rentenversicherung, müssen von der Namensänderung erfahren.
Besitzt ihr gegebenenfalls neben den gesetzlichen Versicherungen auch private, solltet ihr diese ebenfalls auf eure Liste schreiben.
Checkliste Punkt 5: Die Kfz-Zulassung und der Führerschein
Wer ein Auto besitzt, muss die Fahrzeugpapiere – Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief – aktualisieren lassen. Hier benötigt ihr ebenfalls die Heiratsurkunde, sowie die weitere Unterlagen. Bitte denkt zudem an euren Führerschein. Für dessen Überarbeitung braucht ihr euren Personalausweis oder Reisepass, sowie euer alter Führerschein, ein biometrisches Passfoto und eine amtlich bestätigte Abschrift der Eheurkunde.
Checkliste Punkt 6: Verträge
Wohnt ihr in Miete, dürft ihr nicht vergessen, eurem Vermieter Bescheid zu geben. Auch bei anderen Verträge ist eine Benachrichtigung notwendig. Dazu zählen beispielsweise euer Telefonanbieter, sowie Gas und Stromanbieter.
Seid ihr eventuell in einem Verein tätig, solltet ihr diesen ebenfalls benachrichtigen.
Checkliste Punkt 7: Anmeldungen im Internet
Wer bei Ebay, Amazon, Facebook und Co. angemeldet ist, muss dort eine Überarbeitung veranlassen. Dies geschieht in der Regel über ein Namensänderung-Formular, was ihr zusammen mit den erforderlichen Papieren auf dem Postweg einsenden sollt.
Checkliste Punkt 8: Sonstiges
Auch das Finanzamt ist eine wichtige Anlaufstelle, welche über den neuen Nachnamen unterrichtet werden muss. Auch die GEZ muss informiert werden.
Besitzt ihr noch weitere Ausweise, wie beispielsweise einem Organspendeausweis oder einem Bibliotheksausweis, oder einen Pass? Dann gehören sie mit auf eure Checkliste. Nutzt ihr womöglich Kundenkarten, wollt ihr die Läden eventuell ebenfalls in Kenntnis setzen.
Solltet ihr gegebenenfalls eine Zulassungsbescheinigung besitzen, ist es wichtig, das ihr hier frühzeitig der öffentlichen Stelle Bescheid gebt. So kommt es zu einem späteren Zeitpunkt nicht zu Komplikationen.
Außerdem solltet ihr bei der Checkliste euren Briefkasten nicht vergessen. Vorübergehend könnt ihr beide Namen (den alten und den neuen Nachnamen) am Briefkasten angeben. Das gleiche gilt für eurer Klingelschild.
Der Rundum-Sorglos-Service von namens-änderung.de
Namensänderungen mit wenigen Klicks erledigen
Einige Namensänderungen, wie die in eurem Ausweis, müsst ihr natürlich persönlich tätigen. Aber die Änderung bei Stromanbieter, Versicherungen, Krankenkasse und Co. kann namens-änderung.de für euch übernehmen. Dies ist meistens mehr Aufwand, als man vorher denkt – spart euch diese mühsame und zeitaufwändige Arbeit!
Und so geht’s: Mit nur wenigen Klicks könnt ihr bei namens-änderung.de alle wichtigen Namenswechsel abhaken, die ihr nicht selbst umsetzen müsst. Denn über 6.000 Adressen hat das Team hinterlegt, ihr wählt ihr lediglich eure Vertragspartner aus und namens-änderung.de verschickt die Mitteilungen über eure Namensänderung immer an die richtige Stelle. Im Durchschnitt erhaltet ihr alle Rückmeldungen innerhalb von zwei Wochen und könnt die Aufgabe „Namen ändern“ abhaken!
Mehr Infos über namens-änderung.de
Die Namensänderung Kosten bei Behörden
Natürlich kommen durch die Namensänderung bei der Heirat weitere Kosten auf euch zu. Aber was kostet der ganze Prozess? Die Höhe der Gesamtkosten hängt von dem Arbeitsaufwand und der Anzahl an Ämter und Behörden ab, bei denen ein Wechsel eures Namens vorgenommen wird.
Für die Überarbeitung eures Personalausweises werden in der Regel 30€ erhoben. Seid ihr jünger als 24 Jahre alt, kostest es weniger. Für weitere Änderungen, beispielsweise bezüglich der Online-Ausweisfunktion oder des PINs im Bürgeramt, können zusätzliche Kosten anfallen.
Auch beim Reisepass kommt pauschal ein Betrag von etwa 30€ auf euch zu. Benötigt ihr ein Expressverfahren, werden ungefähr 30€ als Zuschlag hinzugerechnet.
Für die Änderung eurer Fahrerlaubnis entstehen in der Regel geringe Kosten in Höhe von ungefähr 8-10€. Bei den Änderungen bezüglich der Kfz-Zulassung betragen die Kosten in der Regel um die 12€.
Nach der Hochzeit
Neben dem Nachnamen-Ändern nach der Heirat ist auch manches bezüglich der Krankenversicherung für die Paare wichtig zu beachten. Hier kann sich für sie manches ändern, da sie nun verheiratet sind. Mehr Infos dazu findet ihr in dem Blogartikel von Hochzeitsportal24 „Was ändert sich an der Krankenversicherung nach der Hochzeit?“.
Diesen Blogartikel auf Pinterest merken
Weitere spannende Artikel:
Hast du dir außerdem schon überlegt, was du nun mit deinem Brautkleid machen wirst? Wenn du es nicht einfach nur in deinen Kleiderschrank hängen möchtest und gerne einen Teil des Kaufpreises zurück haben möchtest, kannst du es ganz einfach bei uns online verkaufen.
Mehr Tipps dazu findest in unserem Blogartikel „Brautkleid verkaufen“.
Jetzt Brautkleid verkaufen